Ballermann Regeln: Was ist erlaubt – was nicht?

Die Playa de Palma – weltweit besser bekannt als Ballermann – ist eine der bekanntesten Partyzonen Europas. Hier feiern jedes Jahr unzählige Mallorca-Urlauber zwischen Bierkönig, Megapark und Balneario 6. Doch die Zeiten von exzessivem Alkoholkonsum auf der Straße, wildem Grölen und enthemmten Ausflügen in Badehose zum Supermarkt sind vorbei. Wer seinen Urlaub in El Arenal unbeschwert genießen will, sollte die aktuellen Ballermann Regeln und Gesetze kennen. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist – und was nicht.

Inhaltsverzeichnis

    Warum gibt es spezielle Regeln am Ballermann?

    Die Regeln für El Arenal und die Playa de Palma gehen auf das „Dekret gegen exzessiven Tourismus“ zurück, das 2020 von der balearischen Regierung beschlossen wurde. Ziel war es, das Image von Mallorca als Trinkermetropole zu ändern und langfristig nachhaltigen Tourismus zu fördern. Die Regeln gelten unbefristet, werden jährlich durch lokale Verordnungen konkretisiert und durch Polizei und Ordnungsamt streng kontrolliert.

    Betroffene Zonen:

    Diese Regeln solltest du am Ballermann kennen

    Um den Ballermann sauber, sicher und für alle Besucher angenehm zu halten, gibt es bestimmte Verhaltensregeln. Diese sind vor allem in ausgewiesenen Zonen strikt einzuhalten und helfen, Ärger mit der Polizei zu vermeiden.

    1. Kein Alkohol auf der Straße – verboten in ausgewiesenen Zonen

    Trinken im öffentlichen Raum ist an der Playa de Palma nicht grundsätzlich verboten, wird aber in bestimmten Abschnitten – besonders rund um den Ballermann – streng kontrolliert und geahndet. In diesen sogenannten „Anti-Exzess-Zonen“ gilt:
    Wer mit offenen Alkoholbehältern wie Bierdosen, Sangria-Eimern oder Flaschen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 600 Euro – auch tagsüber.

    Erlaubt ist Alkohol nur in lizenzierten Bars, Beachclubs oder Restaurants wie z. B. dem Bierkönig, Megapark oder lokalen Lokalen mit Ausschankgenehmigung.

    Hinweis:
    Die Regelung gilt nicht entlang der gesamten Playa de Palma, sondern nur in bestimmten Teilabschnitten, die regelmäßig von der Stadtverwaltung als Problemzonen deklariert werden. Diese Zonen sind meist rund um die Balnearios 5 bis 7 angesiedelt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet.

    2. Sauf-Touren und Partykreuzfahrten sind verboten

    Geführte Kneipentouren, Alkohol-Flatrates, Happy Hours oder Partyboote mit Alkohol inklusive sind in der Ballermann-Zone untersagt. Lokale dürfen keine „Trinkspiele“ oder Gruppenangebote mit Alkohol bewerben.

    3. Kein Nacktsein oder Oben-ohne außerhalb des Strandes

    Wer im Badeoutfit durch Supermärkte, Restaurants oder Hotels läuft, riskiert ein Bußgeld. Männer sollten außerhalb des Strandes ein Shirt tragen, Frauen auf Bikini oder Oben-ohne verzichten. Nacktheit auf der Straße ist nicht erlaubt.

    4. Ruhestörung & Lautstärke

    Nachtruhe gilt auch an der Playa de Palma. Ab 22 Uhr muss es in Wohn- und Hotelzonen ruhig sein. Lautes Singen, Schreien oder Musikboxen in der Öffentlichkeit können zu Bußgeldern führen.

    5. Gefährliche Balkonsprünge („Balconing“) streng verboten

    Sprünge vom Hotelbalkon in den Pool (oder schlimmer: daneben) werden mit bis zu 60.000 Euro Bußgeld bestraft und führen zum sofortigen Hotelverweis. Die Zahl der Verletzten durch solche Aktionen ist leider jedes Jahr hoch.

    6. Respekt vor Anwohnern & Hotelpersonal

    Viele Verstöße entstehen durch Respektlosigkeit im Rausch. Aggressionen, Vandalismus, Urinieren in der Öffentlichkeit oder sexuelle Belästigung führen zu Anzeige, Platzverweis oder sogar Gefängnis.

    Typische Bußgelder am Ballermann

    VergehenBußgeld
    Trinken auf offener Straße100 – 600 €
    Nackt / Oben-ohne außerhalb des Strandes100 – 300 €
    Ruhestörung (z. B. Boxen, Singen)200 – 1.200 €
    „Balconing“ (Balkonsprung)bis 60.000 €
    Urinieren in der Öffentlichkeitca. 200 – 1.000 €
    Sachbeschädigung / Vandalismusje nach Schaden > 1.000 €
    Aggressives VerhaltenAnzeige + Strafe möglich

    Polizei & Kontrolle an der Playa de Palma

    An der Playa de Palma ist in der Hauptsaison täglich die Touristenpolizei (Policía Nacional, SATE) im Einsatz – teils zu Fuß, teils mit Fahrzeugen oder Fahrrädern. Zusätzlich kontrollieren städtische Ordnungskräfte und verdeckte Einheiten (z. B. in Bussen oder bei Touristenströmen).

    Standort der Touristenpolizei:

    Policía Nacional – Unidad de Atención al Turista (SATE)
    Carrer de Llaut, 3 (Nähe Balneario 6)
    07610 Palma – Playa de Palma
    Öffnungszeiten: täglich 9:00 – 21:00 Uhr (April–Oktober)

    Erfahre mehr über die Touristenpolizei auf Mallorca

    Wichtige Notrufnummern & Kontakte

    Notfall / HilfeTelefonnummerBemerkung
    Allgemeiner Notruf112Europaweit gültig, auch ohne Guthaben
    Policía Nacional091Straftaten, Anzeigen, offizielle Dokumente
    Guardia Civil062Verkehr, Landregionen, schwere Delikte
    Touristenpolizei Playa de Palma+34 971 20 24 40Hauptzentrale Palma, Infos zur mobilen Einheit
    Direkte SATE-Station Playa de Palma+34 971 202 350Station in Carrer de Llaut 3
    Deutsche Botschaft Madrid (Notfall)+34 91 557 90 00Weiterleitung zur zuständigen Vertretung
    Deutsches Konsulat Mallorca+34 971 70 33 37Mo–Fr erreichbar, teils Termin nötig

    Tipp: In jedem Notfall immer zuerst 112 anrufen – die Zentrale leitet dich automatisch an die richtige Stelle weiter.

    Was ist weiterhin erlaubt?

    Trotz aller Regeln: Der Ballermann bleibt ein Ort, an dem man Spaß haben darf – solange man sich respektvoll und rücksichtsvoll verhält. Erlaubt sind z. B.:

    • Musik in Lokalen oder am Strand mit Kopfhörern
    • Feiern in genehmigten Clubs und Biergärten
    • Alkohol in Hotels, Bars, Restaurants
    • Humorvolle, aber nicht beleidigende Kostüme

    Fazit: Party ja – aber mit Respekt

    Wer am Ballermann verantwortungsbewusst feiert, wird keine Probleme mit Polizei oder Bußgeldern haben. Viele Regeln sind längst bekannt, werden aber strenger durchgesetzt. Also lieber mit Respekt feiern, als mit Reue zahlen – dann wird der Urlaub an der Playa de Palma garantiert unvergesslich.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Darf man am Ballermann auf der Straße Alkohol trinken?

    In bestimmten Abschnitten der Playa de Palma – insbesondere rund um Ballermann 5 bis 7 – ist das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Straßen verboten. Diese sogenannten „Anti-Exzess-Zonen“ sind klar ausgeschildert. Außerhalb dieser Zonen ist der Konsum im öffentlichen Raum nicht generell untersagt, wird aber teils ebenfalls sanktioniert. Erlaubt ist Alkohol in lizenzierten Lokalen wie dem Bierkönig, Megapark oder Restaurants.

    Was kostet ein Verstoß gegen die Ballermann-Regeln?

    Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder zwischen 100 und 60.000 Euro. Für Alkoholkonsum in verbotenen Zonen können bereits bis zu 600 Euro fällig werden. Schwere Delikte wie „Balconing“ oder wiederholte Ordnungsverstöße werden deutlich härter geahndet.

    Ist der Ballermann trotz Regeln noch ein Partyort?

    Ja – der Ballermann ist nach wie vor ein beliebter Party-Hotspot. Gefeiert wird vor allem in genehmigten Clubs, Bars und Biergärten wie dem Bierkönig oder Megapark. Die Regeln sorgen vor allem für mehr Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.

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